Der Alt-Herren-Bund (AHB)

 

Der Alt-Herren-Bund ist als eingetragener Verein die Stammzelle unserer Verbindung. Er gibt sich eine Satzung, die das Zusammenwirken der einzelnen Sparten unserer Verbindung, Aktivitas, Inaktivitas und AHB regelt. Der AHB wählt ein Präsidium, das die Pflichten eines Vereinsvorstandes wahrnimmt.

 

Einmal im Jahr lädt das Präsidium zu einem Generalconvent (GC), d.h. zu einer Mitglieder-Vollversammlung ein. Dieser GC ist Pflicht nach dem Vereinsrecht und praktischerweise Bestandteil des jährlichen Stiftungsfestes. Eine Einladung hierzu, mit Ortsangabe und Tagesordnung wird rechtzeitig an die Mitglieder versandt.

 

Hier werden vom:
Altherren-Präsiden (X = Senior)
Consenior (XX = Schriftführer)
Subsenior (XXX= Kassenwart)
Rechenschaftsberichte abgegeben und vom GC Entlastungen erteilt. Wahlen in entsprechendem Turnus werden für das Präsidium, die Kassenprüfer und den Ehrenrat auf dem GC vorgenommen.

 

Die Aktiven-Satzung ist Bestandteil der AHB-Satzung. Der AH-Bund ist gegenüber der Aktivitas weisungsbefugt.

 

Zum AH-Bund gehören die nach dem Studienabschluss ausgeschiedenen Burschen/innen unseres Bundes, die nach einer Karenzzeit von einigen Jahren als Inaktive Burschen/innen die Aufnahme in den AHB beantragen.